Betriebszeiten im Skigebiet Snow Space Salzburg
Betriebszeiten und Pistensperren
Hier findest du alle Informationen zu den offiziellen Betriebszeiten, Kassenzeiten und Saisonzeiten im Snow Space Salzburg.
Hinweis: Von Montag bis Freitag haben wir aktuell unser Anlagen- und Pistenangebot angepasst. Samstags und Sonntags werden zusätzliche Anlagen in Betrieb genommen. Die Verbindungsbahn Panorama Link ist geöffnet und bietet dir auch während der Woche ein vielfältiges Angebot von Flachau/Wagrain über Flachauwinkl bis Zauchensee. An allen Tagen sind die Skitickets zum ermäßigten Tarif erhältlich. Durch die minimale Anzahl an Skigästen ist trotz Teilbetrieb auf den Skipisten mehr als ausreichend Platz für dein unvergessliches Skierlebnis. Info: eine Ticket-Vorreservierung ist nicht notwendig und ein Corona-Negativ-Test wird in Salzburg nicht benötigt
Pistensperren im Snow Space Salzburg
Damit unsere Mitarbeiter über Nacht die Pisten wieder in perfekten Zustand bringen können, bitten wir dich, unsere vorgegebenen Betriebszeiten einzuhalten und zu deiner eigenen Sicherheit die Pistensperren unbedingt zu beachten.
Achtung: Auf den 3 Skibergen Flachau, Wagrain und St. Johann – Alpendorf gelten unterschiedliche Zeiten für die Pistensperre!
Pistensperren in Flachau, Wagrain & St. Johann
Für deine Sicherheit...
Tourengehen auf unseren Pisten im Snow Space Salzburg verboten
Das Skivergnügen soll nicht durch etwaige Unfälle getrübt werden. Zu deiner Sicherheit ist daher das Skitourengehen auf den Pisten ausnahmslos untersagt. Da es in der Vergangenheit leider immer wieder zu Problemen mit nach oben gehenden Tourengehern und den die Piste befahrenden Skifahrern kam, ist das Pistentourengehen ausnahmslos untersagt.
Dies gilt auch in den Abend- und Nachtstunden. Hier ist das Tourengehen besonders gefährlich, weil während der Arbeiten an der Schneeauflage Stromkabel und Wasserschläuche quer über die Abfahrten verlegt sind und die Pistengeräte an Seilwinden im Einsatz sind.
Wir bitten dich, die Warntafeln, Sicherheitshinweise und Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten und diesen auch Folge zu leisten.
Rechtlicher Hintergrund für die Pistensperre für Tourengeher
Als Seilbahnunternehmen sind wir auf Grund des mit unseren Kunden abgeschlossenen Beförderungsvertrages auch verpflichtet, eine geeignete Abfahrt zur Verfügung zu stellen. Die Liftgesellschaft trifft insoweit eine Verkehrssicherungspflicht, als Skifahrer auf eine sorgfältige Anlage der Piste und auf den Ausschluss unvorhergesehener Gefahren vertrauen dürfen. Der Pistenhalter, der eine Piste als solche herstellt und widmet, ist berechtigt, die Benützung der Skipiste zu regeln, wobei er auch befugt ist, die Benützung der Piste zu untersagen.
Bei hoher Skifahrerfrequenz stellen Tourengeher auf Skipisten eine Gefahrenquelle dar, insbesondere wenn sie in großer Anzahl, in Gruppen oder pistenquerend Skipisten begehen. In solchen Fällen hat der Pistenhalter nicht nur das Recht, sondern sogar die Verpflichtung, Pisten für die Benutzung zu sperren.
Wir haben in unserem Skigebiet allerdings einige eigens ausgewiesene Skitourenrouten, auf denen du gefahrlos deine Touren gehen kannst.